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AGB

AGB

KAISER-CAMPINGPLATZ GmbH & Co KG
Reithof 2
D-83075 Bad Feilnbach
Telefon +49 (0) 80 66 – 88 44 00
Fax +49 (0) 80 66 – 88 44 029


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Camping)

Sehr verehrter Gast,
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.

§1 Abschluss des Vertrages


a. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn der Stellplatz bestellt und
zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
b. Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email oder Fax)
erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Buchungsbestätigung festgehalten wurde.
Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email)
dem Gast zugesandt.
c. Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem
Vertrag gesamtschuldnerisch.

§2 Leistungen, Preise und Bezahlung

a. Der Vermieter verpflichtet sich, den vom Gast gebuchten Stellplatz (oder einen
mindest gleichwertigen) bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
b. Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser
und Strom) ein, sofern nicht anders vereinbart. Für die Benutzung der sanitären
Anlagen fallen ggf. extra Kosten an.
c. Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 20% des
vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt auf der
Buchungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der
Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5 a.).
d. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger
Anmietung der Gesamtbetrag) in bar, per EC- oder Kreditkarte bei Anreise,
spätestens bei Abreise.
e. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der
buchende Gast die Rechnung spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu
begleichen.

§3 An- und Abreise

a. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde, steht der Stellplatz dem Gast am vereinbarten
Anreisetag ab: – siehe Öffnungszeiten – zur Verfügung.
Er muss bis spätestens:  – siehe Öffnungszeiten – oder nach
Absprache bezogen werden.
b. Die Belegung des Stellplatzes kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen.
Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.
c. Am vereinbarten Abreisetag muss die Abreise bis spätestens:  – siehe Öffnungszeiten – erfolgen.
Auf Absprache ist je nach Anschlussbuchung auch eine spätere Abreise möglich.

§4 Pflichten des Gastes

a. Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten und ihm zur Verfügung gestellten Sachen
pfleglich zu behandeln.
b. Während des Aufenthaltes ist die Mittags- und Nachtruhe zu beachten.
c. Am Abreisetag ist der Hausmüll in die vorgesehenen Container am Müllplatz zu
entsorgen.

§5 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

a. Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
b. Bei einer Stornierung:
1. Bis 29 Tage vor dem Anreisetag wird der Anzahlungsbeitrag in voller Höhe
erstattet oder bleibt auf Wunsch als Guthaben für eine spätere Buchung im
gleichen Kalenderjahr bestehen.
2. 28 bis 15 Tage vor dem Anreisetag bleibt der Anzahlungsbetrag für eine
spätere Buchung in dem gleichen Kalenderjahr bestehen.
3. Ab 14 Tage vor dem Anreisetag wird der Anzahlungsbetrag einbehalten.
Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter
eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung
anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

§6 Rücktritt des Vermieters

a. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2 c. genannten Frist
geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
b. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
1. höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
2. Stellplätze unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
c. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
d. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.

§7 Haftung

a. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen.
b. Weist der gemietete Stellplatz einen Mangel auf, der über eine bloße
Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen
Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter
daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
c. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
d. Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme
unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so
gering wie möglich zu halten.
e. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
f. Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern
nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
g. Eine Haftung des Vermieters für die zur Benutzung bereitgestellten Spiel- und
Sportgeräte ist ausgeschlossen.

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KAISER CAMPING Outdoor Resort Bad Feilnbach

Reithof 2
D-83075 Bad Feilnbach
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info@kaiser-camping.com